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ZUGFeRD-Rechnung erstellen

Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihre ZUGFeRD-E-Rechnung herunter. Sie entspricht der Norm EN 16931, die das deutsche Recht für E-Rechnungen vorschreibt: ein normales PDF, in dem die Rechnungsdaten zusätzlich als XML stecken (derselbe Standard wie Factur-X). Für Selbstständige und kleine Unternehmen, ganz ohne Software.

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Was Sie bekommen und was nicht

  • Die Datei: ein PDF/A-3, das Sie wie jedes PDF öffnen können, mit den Rechnungsdaten als EN-16931-XML darin (Factur-X 1.0, also ZUGFeRD 2.x im Profil EN16931). Unsere Tests prüfen die Datei mit dem Open-Source-Validator Mustang, und wir veröffentlichen einen Prüflauf mit Bericht.
  • Deutschland: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz Rechnungen an andere inländische Unternehmen als E-Rechnung ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Der Versand per E-Mail ist zulässig. Mehr dazu im Leitfaden zur E-Rechnungspflicht.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Sie sind nie verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden; Ihre Rechnungen dürfen immer sonstige Rechnungen sein, also auf Papier oder als einfaches PDF (§ 34a UStDV). Eine E-Rechnung dürfen Sie schicken, wenn Ihr Kunde zustimmt. Setzen Sie im Formular den Haken, dann haben Sie beide Möglichkeiten. In der Datei kennzeichnen wir Rechnungen nach § 19 als steuerfrei (Kategorie E) und nennen § 19 als Begründung. Keine amtliche Vorgabe regelt, wie das zu codieren ist; das ist also unsere Auslegung der Norm EN 16931. Der Validator akzeptiert sie.
  • Was wir nicht tun: pagenull versendet, empfängt und archiviert keine Rechnungen und erzeugt weder XRechnung noch UBL. Bewahren Sie jede Rechnung selbst so lange auf, wie das Gesetz es verlangt: Wir speichern nichts und können Ihnen später keine Kopie geben.
  • Preis: Die Vorschau ist kostenlos. Jeder Download zählt einmal in Ihrem pagenull-Konto; der kostenlose Tarif enthält 100 im Monat.